Gemeindejugendpflege Betzigau
Begleitung und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche
ab der 4. Klasse bis 21 Jahre.
Die Gemeindejugendpflege Betzigau bietet Jugendlichen ab der 4. Klasse bis 21 Jahre eine Möglichkeit sich in einem offenen Treff ungezwungen auszutauschen, Spaß zu haben und einen gemütlichen Nachmittag/Abend zu verbringen.
Außerdem werden immer wieder verschiedene freiwillige Programme, wie beispielsweise Kreativtage, Kids-Days, Disco-Abende, sportliche Aktivitäten, Projekttage, Medienarbeit und noch mehr seitens der Gemeindejugendpflegerin angeboten.
Aktuell finden unsere Treffen im Hausaufgabenraum vom Hort im Schulgebäude sowie am Kunstmobil im Sportpark in Betzigau statt.
KOMM DOCH MAL VORBEI!
HIER könnt ihr euch die aktuellen News und das aktuelle Programm ansehen (82 KB)
Außerdem werden immer wieder verschiedene freiwillige Programme, wie beispielsweise Kreativtage, Kids-Days, Disco-Abende, sportliche Aktivitäten, Projekttage, Medienarbeit und noch mehr seitens der Gemeindejugendpflegerin angeboten.
Aktuell finden unsere Treffen im Hausaufgabenraum vom Hort im Schulgebäude sowie am Kunstmobil im Sportpark in Betzigau statt.
KOMM DOCH MAL VORBEI!
HIER könnt ihr euch die aktuellen News und das aktuelle Programm ansehen (82 KB)
Jugendtreffen - Zeiten / Orte / Altersaufteilung:
| Montag | ab 4. Klasse bis 21 Jahre | 16 – 19 Uhr | Hausaufgabenraum im Hort / Kunstmobil |
| Mittwoch 14-tägig | jedes Alter | 14 – 18 Uhr | Offene Sprechstunde im Sitzungssaal des Rathauses OG |
| Freitag | ab 4. Klasse bis 21 Jahre | 14 – 19 Uhr | Hausaufgabenraum im Hort / Kunstmobil |
An gesetzlichen Feiertagen finden keine Jugendtreffen statt.
In den Ferienzeiten werden von der Gemeindejugendarbeit Aktionen, Ausflüge und Programme angeboten. Die regulären Jugendtreffen finden in den Ferien nicht statt.
Die Altersvorgaben und die jeweiligen Öffnungszeiten müssen bitte in den offenen Treffs sowie auch in den Ferienangeboten unbedingt einhalten werden.
Alle Aktionen, Ausflüge und Programme findet ihr unter https://www.unser-ferienprogramm.de/betzigau/kalender.php.
Datenschutzerklärung für die Jugendprogramm-Homepage (148 KB)
Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO für die Jugendprogramm-Homepage (49 KB)
Zusatzverhaltenskodex für die Hortraumnutzung (91 KB)
Regelungen für die Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege (120 KB)
Regelungen für die Online Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege (89 KB)
Schutzkonzept Gemeindejugendpflege Betzigau (279 KB)
Leitbild Gemeindejugendpflege Betzigau (117 KB)
Ihre Gemeindejugendpflegerin
Tamara Hörmann
Erreichbar unter folgendem Kontakt:
Handy: 0151 70696229
Mail: tamara.hoermann@betzigau.de
Tamara Hörmann
Erreichbar unter folgendem Kontakt:
Handy: 0151 70696229
Mail: tamara.hoermann@betzigau.de
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht bei Jugendtreffen und bei Ausflügen:
Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesende Gemeindejugendpflege immer genau weiß, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen eine Aufsichtspflicht seitens der Gemeindejugendpflege. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.
Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesende Gemeindejugendpflege immer genau weiß, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen eine Aufsichtspflicht seitens der Gemeindejugendpflege. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.


