Gemeinde Betzigau: Bekanntmachungen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VOLLZUG DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB) DES BILLIGUNGSBESCHLUSSES ZUR ERNEUTEN, VERKÜRZTEN UND BESCHRÄNKTEN VERÖFFENTLICHUNG NACH § 3 ABS. 2 i.V.m. § 4a ABS. 3 BAUGB DES BEBAUUNGSPLANES "BACHTELSCHREINER"
1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur erneuten, verkürzten und beschränkten Beteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.
In öffentlicher Sitzung am 08.10.2026 hat der Gemeinderat die zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis genommen und zur erneuten, verkürzten und beschränkten Veröffentlichung gebilligt. Es wurde dabei bestimmt, dass nach § 4a BauGB von der Beschränkung auf die Öffentlichkeit und nur die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange und auf die Eingrenzung der Äußerungsmöglichkeit zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gebrauch gemacht wird.
Anlass für diese erneute Veröffentlichung sind die Verankerung von Flachdächern auf Garagen, die Zufahrtsregelung an der Nordspange und die Verlegung des benötigten Pumpwerks ins Plangebiet.
Es gilt der Lageplan vom 08.10.2026. Dieser ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VOLLZUG DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB)
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 19.10.2026, bis einschließlich Montag, den 02.11.2026
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden. Termine zur begleiteten Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/5750213 vereinbart werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Äußerungsmöglichkeit besteht nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
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Schutzgut |
Art der Information |
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Boden und Fläche |
Altlastenkataster, Baugrunduntersuchung, Regionalplanziel Flächensparen, |
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Wasser |
Wasserwirtschaft, Baugrunduntersuchung, Hochwasserschutz |
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Tiere & Pflanzen |
Biotop- und Artenschutz (Eingriffsbilanzierung) |
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Luft und Lokalklima |
Emissionen der Landwirtschaft (Geruch), Luftreinhaltung |
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Mensch (Erholung und Emissionen) |
Immissionsschutz: Verkehrsimmissionen (Licht), Lärmbetrachtung, Belichtung |
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Landschaftsbild |
Landschaftsplan; Schemaschnitte |
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Kultur- und Sachgüter |
Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler) |
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Nutzung erneuerbarer Energien |
Energiewirtschaft, Wärmekonzept |
Gemeinde Betzigau, den 16.10.2026
Regina Lässer-Dorn, Erste Bürgermeisterin
BBP Bachtelschreiner E3 (470 KB)
BBP Bachtelschreiner E3 Schnitte A-D (255 KB)
BBP Bachtelschreiner E3 Schnitte I-VII (197 KB)
BBP Bachtelschreiner E2 umweltrelevante Stellungnahmen (130 KB)
BBP Bachtelschreiner E3 Anlage Rösel (1.5 MB)
BBP Bachtelschreiner E3 UWB (242 KB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau (2.8 MB)
Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Gewerbegebiet Am Bahndamm"
Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 18.09.2025 den Bebauungsplan für das Gebiet am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Gewerbegebiet Am Bahndamm" in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 18.09.2025, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Es wird das vereinfachte Verfahren angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Der Geltungsbereich umfasst Teile des Weilers Stein, ca. 2 km südöstlich der Ortslage von Betzigau, westlich des Kohlerbachs. Einbezogen sind die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 963 (TF), 961 (TF), 958 (TF), 942 (TF), 948 (TF), 949/1, 956, 596/2, 956/4 (TF), 950 (TF), 955 (TF) und 964 (TF, Verkehrsfläche) alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.09.2025. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 20.10.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 20.11.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Außenbereichssatzung Stein - Begründung (233 KB)
Außenbereichssatzung Stein - Planteil (160 KB)
Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Mitten im Ort" der Gemeinde Betzigau
Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 17.07.2025 den Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Raiffeisenstraße, östlich des Lerchenwegs und westlich der Hauptstraße auf dem Grundstück bzw. den Teilfläche (TF) des Grundstücks mit der Fl. Nr. 27, Gemarkung Betzigau als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Mitten im Ort" in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 17.07.2025, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau, (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Satzung Mitten im Ort - Begründung (437 KB)
Satzung Mitten im Ort - Planteil (191 KB)
Bebauungsplan „Leiterberg Süd“
Bebauungsplan Leiterberg-Süd - Planteil (1.1 MB)
Bebauungsplan Leiterberg-Süd - Satzung (585 KB)
Bebauungsplan Leiterberg-Süd - Satzung, 1. Änderung (3.6 MB)




